Rz. 574

Obwohl man sich über die vorgenannten Grundsätze einig ist, gehen im Einzelfall die Auffassungen darüber, was notwendig ist, sehr auseinander. In der Auflistung der Einzelfälle unter Rdn 120 ff. finden sich in geeigneten Fällen Erläuterungen zur Erstattungsfähigkeit.

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