Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
---|---|---|
3333 | Verfahrensgebühr für ein Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung…… Der Wert bestimmt sich nach § 26 Nr. 1 und 2 RVG. Eine Terminsgebühr entsteht nicht. |
0,4 |
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