Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG
Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
4108 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 4106 genannten Verfahren…… 77,00 bis 528,00 EUR 242,00 EUR
4109 Gebühr 4108 mit Zuschlag…… 77,00 bis 660,00 EUR 295,00 EUR
4110

Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:

Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4108 oder 4109……
  121,00 EUR
4111

Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:

Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4108 oder 4109……
  242,00 EUR

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