Rz. 9

Finden dagegen an demselben Tag mehrere Hauptverhandlungstermine statt, fällt die Gebühr der VV 4132 nur einmal an.[2] Die Gebühr entsteht je Verhandlungstag, nicht je Termin.

[2] LG Hannover JurBüro 1996, 190; unzutr. AG Cottbus 4.10.2016 – 72 Ls 1610 Js 19300/12 (14/14), AGS 2017, 27 = RVGreport 2017, 61.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?