Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG | |
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Wahlanwalt | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
4132 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag im Revisionsverfahren…… | 132,00 bis 616,00 EUR | 300,00 EUR |
4133 | Gebühr 4132 mit Zuschlag…… | 132,00 bis 770,00 EUR | 361,00 EUR |
4134 | Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4132 oder 4133…… |
150,00 EUR | |
4135 | Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil: Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4132 oder 4133…… |
300,00 EUR |
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