Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG
Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
4132 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag im Revisionsverfahren…… 132,00 bis 616,00 EUR 300,00 EUR
4133 Gebühr 4132 mit Zuschlag…… 132,00 bis 770,00 EUR 361,00 EUR
4134

Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt nimmt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:

Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4132 oder 4133……
  150,00 EUR
4135

Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt nimmt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teil:

Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4132 oder 4133……
  300,00 EUR

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