Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG | |||||||
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Wahlanwalt | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||||||||
4300 | Verfahrensgebühr für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift
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66,00 bis 737,00 EUR | 321,00 EUR |
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