Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG
Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
4300

Verfahrensgebühr für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift

1. zur Begründung der Revision,
2. zur Erklärung auf die von dem Staatsanwalt, Privatkläger oder Nebenkläger eingelegte Revision oder
3. in Verfahren nach den §§ 57a und 67e StGB……
Neben der Gebühr für die Begründung der Revision entsteht für die Einlegung der Revision keine besondere Gebühr.
66,00 bis 737,00 EUR 321,00 EUR

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