Rz. 15

Weitere Allgemeine Gebühren sind in Bußgeldsachen im Gegensatz zu den Gebühren in Strafsachen nicht vorgesehen. Insbesondere sind hier keine besonderen Terminsgebühren für Termine außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt hier im Gegensatz zu den Strafsachen eine gesonderte Regelung nicht für erforderlich. Sofern also in Bußgeldsachen Termine außerhalb der Hauptverhandlung anfallen, gelten die jeweiligen Terminsgebühren des betreffenden Verfahrensabschnitts.

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