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Abgegolten mit der Gebühr sind auch eventuelle Besprechungen mit dem Bundesamt für Justiz Behörde. Eine gesonderte Terminsgebühr sieht das RVG im Verfahren vor dem Bundesamt nicht vor, da solche Termine nicht vorgeschrieben und nicht üblich sind.[22]

[22] So auch Burhoff, RVGreport 2018, 122 und StRR 2011, 13; H. Schneider, JurBüro 2011, 61; N. Schneider, DAR 2010, 768; Klüsener, JurBüro 2018, 505; BT-Drucks 17/1288 S. 37.

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