Rz. 3
Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in den von VV Teil 3 erfassten Angelegenheiten sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ebenfalls immer eigene Angelegenheiten, ausgenommen die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO (§ 19 Abs. 2 Nr. 2).
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