Rz. 26

Die Gebühren nach VV 3500, 3513 entstehen auch dann mehrmals, wenn das Erstgericht einer einfachen Beschwerde abgeholfen hat und nunmehr die Gegenseite hiergegen Beschwerde einlegt. Es liegen dann zwei Beschwerdeverfahren vor, die jeweils die Vergütung nach VV 3500, 3513 auslösen.

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