Wird der Zustand der Räume durch eine vom Mieter nicht geschuldete Renovierung verschlechtert, hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz. Maßgeblich ist, ob der vom Mieter geschaffene Zustand schlechter ist als der Zustand der unrenovierten Wohnung.[1]

[1] AG Köln, WuM 2007 S. 125.

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