Rz. 214
Eine besondere steuerrechtliche Problematik, die sich oftmals bei Nachlassabwicklungen realisiert (z.B. wenn das Wohnhaus des in Schweden lebenden Erblassers vom Erben/Testamentsnehmer verkauft wird), ist die Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien. Hier ist in Schweden vom Grundsatz her im Verkaufsfalle der Unterschied zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem ursprünglichen Anschaffungspreis der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Bei der Ausrechnung der zu zahlenden Einkommensteuer sind bestimmte Positionen steuermindernd berücksichtigungsfähig (z.B. Maklerkosten, diverse unter den Jahren vorgenommene Verbesserungsaufwendungen).
Rz. 215
Hat derjenige, welcher eine private in Schweden oder in einem anderen Staat belegene Wohnimmobilie z.B. durch Erbschaft erhalten hat, seinen gewöhnlichen Aufenthalt (hemvist) in Schweden und verkauft dieser nun die besagte Immobilie, so hat er hierfür als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger in Schweden dies in seiner schwedischen Einkommensteuererklärung zu erklären (was für diesen übrigens auch für den Verkauf von außerhalb Schwedens belegenen privaten Wohnimmobilien gilt), was dann eine diesbezügliche Einkommensteuer auslöst.
Rz. 216
Hat derjenige, welcher eine private in Schweden belegene Wohnimmobilie z.B. durch Erbschaft erhalten hat, seinen gewöhnlichen Aufenthalt (hemvist) nicht in Schweden und verkauft dieser nun die besagte Immobilie, so hat er hierfür dann als in Schweden beschränkt Einkommensteuerpflichtiger in Schweden dies in seiner schwedischen Einkommensteuererklärung zu erklären und wird für diesen Verkauf diesbezüglich wie eine in Schweden lebende Person zur schwedischen Einkommensteuer herangezogen. Diese Fallkonstellation ist vor allem für in Deutschland (oder in anderen Staaten) wohnende Personen relevant, die in Schweden ein Sommerhaus haben oder dies erben und dieses sodann (z.B. im Wege der Nachlassabwicklung) verkaufen.
Abkürzungsverzeichnis
ÄB |
Ärvdabalken (Erbgesetzbuch von 1958) |
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Die erste Ziffer bedeutet das Kapitel des ÄB, die Ziffer nach dem Doppelpunkt den entsprechenden Paragraphen. |
AGL |
Lag 1941:416 om arvsskatt och gåvoskatt (Gesetz 1941:416 über Erbschaft- und Schenkungsteuer) |
ÄktB |
Äktenskapsbalken (Ehegesetzbuch) |
FAL |
Försäkringsavtalslag (2005:104) |
FB |
Föräldrarbalken (Elterngesetzbuch) |
HD |
Högsta Domstolen (= das oberste Gericht Schwedens) |
IDL |
Lag 1937:81 om internationella rättsförhållanden rörande dödsbo (Gesetz 1937:81 betreffend internationale Verhältnisse in Nachlasssachen) |
|
Schwedische Einzelgesetze werden – mit Ausnahme der Gesetzbücher, wie z.B. dem Erbgesetzbuch oder Ehegesetzbuch – mit dem Datum des Jahres, in dem sie veröffentlicht werden, und der Nummer der Gesetzesveröffentlichung in diesem Jahr benannt. Dies gilt auch für Änderungsgesetze bei den Gesetzbüchern. |
IMF |
Lag 1990:272 om vissa internationella frågor rörande makars förmögenhetsförhållanden (Gesetz 1990:272 über gewisse internationale Fragen betreffend die Vermögensverhältnisse von Ehegatten) |
JÄL |
Lag 1904:26 om vissa internationella rättsförhållanden rörande äktenskap och förmynderskap (Gesetz 1904:26 über gewisse internationale Rechtsverhältnisse betreffend Ehe und Vormundschaft) |
Kyrkobalken |
Kirchengesetzbuch |
NDL |
Lag 1935:44 om dödsbo efter dansk, finsk, isländsk eller norsk medborgere som hade hemvist här i riket m.m (Gesetz betreffend den Nachlass nach einem dänischen, finnischen, isländischen oder norwegischen Staatsangehörigen, der seinen Wohnsitz im Inlande hat, und anderes mehr) |
NDL II |
Lag 1935:45 om kvarlåtenskap efter den som hade hemvist i Danmark, Finland, Island eller Norge (Gesetz 1935:45 betreffend den Nachlass von Personen, die ihren Wohnsitz in Dänemark, Finnland, Island oder Norwegen hatten) |
NJA |
Nytt Juridisk Arkiv, avd. I (Neues Juristisches Archiv, I. Abteilung) |
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Hier handelt es sich um die Sammlung der Rechtsprechung des Höchsten Gerichtshofes. |
NJA II |
Nytt Juridisk Arkiv, avd. II (Neues Juristisches Archiv, II. Abteilung) |
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In dieser Reihe ist die Rechtsprechung der Hovrätt (Oberlandesgerichte) enthalten. In Schweden gibt es im Zivil- und Strafrecht drei Gerichtsarten: Tingsrätt, Hovrätt und Högsta Domstolen. |
NJH |
Norsteds Juridiska Handbok |
PROP |
proposition (= Vorschlag) |
RH |
Rättsfall från hovrätterna |
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Die Rechtsprechung der 2. Instanz unserer Oberlandesgerichte ist damit in etwa vergleichbar. |
SFL |
Lag 1997:323 om statlig förmögenhetsskatt (Gesetz 1997:323 über die staatliche Vermögenssteuer) |
SFS |
Svensk Författningssamling (Schwedische Verfassungssammlung; in ihr sind Gesetze und Verordnungen des öffentlichen Rechts veröffentlicht) |
SÖ |
Sveriges internationella överenskommelser (Schwedens internationales Übereinkommen; vor 1991 hieß diese Sammlung "Schwedens Übereinkommen mit fremden Mächten") |
SOU |
Statens offentliga utredningar (Die öffentlichen Untersuchungen des Staates) |
TfR |
Tidsskrift for Rettvitenskap |