Rz. 51

Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 20.000 CHF betragen und ist voll zu liberieren (Art. 773 und 777c OR). Das Stammkapital kann durch Bareinlage, durch Sacheinlage oder aber durch Verrechnung erbracht werden (in den beiden letzten Fällen spricht man von "qualifizierter Gründung"). Für seine Einlage erhält der Gründer einen oder mehrere Stammanteile (sog. Zeichnung der Stammanteile).

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