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Werden alle erforderlichen Unterlagen sowie der Nachweis über die Entrichtung aller anfallenden Gebühren und Bekanntmachungskosten eingereicht, so erfolgt die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Einreichung. In der Praxis kommt es allerdings vor, dass diese 5-Tages-Frist sowohl unterschritten als auch überschritten wird. Danach kann die Gesellschaft operativ tätig werden.

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