Orientierungssatz

Forderungsübergang nach RVO § 183 Abs 3:

Eine gesetzliche nichtlandwirtschaftliche KK (AOK) kann einen Forderungsübergang nach RVO § 183 Abs 3 S 1 und 2 wegen der Gewährung eines vorzeitigen Altersgeldes nicht geltend machen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.11.1979; Aktenzeichen 11 RK 6/79)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051866

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