Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts

 

Orientierungssatz

Die gemäß § 7 AAÜG iVm Anl 6 vorgenommene Entgeltbegrenzung bei Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS ist nicht verfassungswidrig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.08.1996; Aktenzeichen 4 RA 90/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2060880

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