Entscheidungsstichwort (Thema)
Entgeltbegrenzung. Versorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Die gemäß § 7 Abs 1 S 1 AAÜG iVm Anl 6 AAÜG vorzunehmende Entgeltbegrenzung für die Zeit der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS verletzt nicht das Recht des Einigungsvertrages und des GG.
Fundstellen
Dokument-Index HI1773106 |
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