Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld. Beitragspflicht. Volkskammermitgliedschaft
Orientierungssatz
Die Mitgliedschaft in der Volkskammer der DDR begründet keine beitragspflichtige Beschäftigung iS des § 168 AFG.
Somit können Abgeordnetendiäten nicht zur Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2051853 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen