Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Beitragspflicht. Volkskammermitgliedschaft

 

Orientierungssatz

Die Mitgliedschaft in der Volkskammer der DDR begründet keine beitragspflichtige Beschäftigung iS des § 168 AFG.

Somit können Abgeordnetendiäten nicht zur Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.05.1994; Aktenzeichen 11 RAr 57/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051853

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