Leitsatz (amtlich)

Versicherte Verfolgte aus dem Gebiet des Deutschen Reiches, deren Auslandsaufenthalt durch Verfolgungsmaßnahmen im Sinne des BEG hervorgerufen worden war und bei denen eine Ersatzzeit wegen verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalts gemäß § 28 Abs 1 Nr 4 AVG anzurechnen ist, gehören auch zum berechtigten Personenkreis des § 28a AVG (Ausfüllung einer Gesetzlücke).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039005

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge