Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragsbemessung zur Krankenversicherung der Studenten
Leitsatz (redaktionell)
Die Erhebung von Beiträgen aus einem aufgrund § 180 Abs 6 Nr 2 RVO ermittelten Grundlohn zusätzlich zur Erhebung von Beiträgen aus einem aufgrund § 180 Abs 3b RVO ermittelten Grundlohn ist mit dem Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) und dem Sozialstaatsgebot (Art 20 Abs 1 GG) nicht zu vereinbaren.
Fundstellen
Dokument-Index HI2038969 |
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