Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsbemessung zur Krankenversicherung der Studenten

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Erhebung von Beiträgen aus einem aufgrund § 180 Abs 6 Nr 2 RVO ermittelten Grundlohn zusätzlich zur Erhebung von Beiträgen aus einem aufgrund § 180 Abs 3b RVO ermittelten Grundlohn ist mit dem Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) und dem Sozialstaatsgebot (Art 20 Abs 1 GG) nicht zu vereinbaren.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038969

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