Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit von Art 4 Abs 1 RV/UVAbk POL

 

Orientierungssatz

Bei der Regelung des Art 4 Abs 1 RV/UVAbk POL handelt es sich um eine reine, sachlich gerechtfertigte Zuständigkeitszuweisung an den Versicherungsträger des Wohnsitzstaates.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 01.09.2005; Aktenzeichen 1 BvR 361/99)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039103

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