Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit von Art 4 Abs 1 RV/UVAbk POL
Orientierungssatz
Bei der Regelung des Art 4 Abs 1 RV/UVAbk POL handelt es sich um eine reine, sachlich gerechtfertigte Zuständigkeitszuweisung an den Versicherungsträger des Wohnsitzstaates.
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 01.09.2005; Aktenzeichen 1 BvR 361/99) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2039103 |
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