Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorläufige Begrenzung von Zahlbeträgen. MfS/AfNS. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Die Vorschrift von § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 AAÜG verstößt weder gegen den EinigVtr noch gegen Verfassungsrecht.

2. In dem Tätigwerden für das MfS/AfNS liegt objektiv ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2060792

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge