Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorläufige Begrenzung von Zahlbeträgen. MfS/AfNS. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
1. Die Vorschrift von § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 AAÜG verstößt weder gegen den EinigVtr noch gegen Verfassungsrecht.
2. In dem Tätigwerden für das MfS/AfNS liegt objektiv ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.
Fundstellen
Dokument-Index HI2060792 |
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