Entscheidungsstichwort (Thema)

Regelaltersrente. verspätete Antragstellung. Rentenbeginn. Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers

 

Orientierungssatz

Erfolgte kein Hinweis nach § 115 Abs 6 SGB 6 auf eine Antragstellung für eine Regelaltersrente, so kann bei verspäteter Antragstellung im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruch eine Rentenzahlung von Beginn an durchgesetzt werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.03.2007; Aktenzeichen B 13 R 58/06 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1777936

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