Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellung einer Leistungspflicht. Versicherungsfall in der Zukunft. Feststellungsklage
Orientierungssatz
Geht es um die Feststellung, daß eine bestimmte Leistungspflicht (hier aus § 25 Abs 3 AVG = § 1248 Abs 3 RVO) des Versicherungsträgers in Zukunft aus dem Versicherungsverhältnis entstehen wird, ist ein solches zukünftiges "Einzelrecht" kein hinreichend konkretes Rechtsverhältnis iS von § 55 SGG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2038913 |
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