Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellung einer Leistungspflicht. Versicherungsfall in der Zukunft. Feststellungsklage

 

Orientierungssatz

Geht es um die Feststellung, daß eine bestimmte Leistungspflicht (hier aus § 25 Abs 3 AVG = § 1248 Abs 3 RVO) des Versicherungsträgers in Zukunft aus dem Versicherungsverhältnis entstehen wird, ist ein solches zukünftiges "Einzelrecht" kein hinreichend konkretes Rechtsverhältnis iS von § 55 SGG.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 17.10.1988; Aktenzeichen 1 RA 51/88)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038913

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