Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlöschen von Arbeitslosenhilfe. Erfüllen einer Anwartschaft auf originäre Arbeitslosenhilfe vor einer zweiten Sperrzeit

 

Leitsatz (amtlich)

§ 119 Abs 3 AFG ist nicht anzuwenden, wenn die zweite Sperrzeit nach der Erfüllung eines nach § 135 Abs 2 AFG verdrängten Anspruchs auf originäre Arbeitslosenhilfe eintritt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2060628

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