Entscheidungsstichwort (Thema)
Erlöschen von Arbeitslosenhilfe. Erfüllen einer Anwartschaft auf originäre Arbeitslosenhilfe vor einer zweiten Sperrzeit
Leitsatz (amtlich)
§ 119 Abs 3 AFG ist nicht anzuwenden, wenn die zweite Sperrzeit nach der Erfüllung eines nach § 135 Abs 2 AFG verdrängten Anspruchs auf originäre Arbeitslosenhilfe eintritt.
Fundstellen
Dokument-Index HI2060628 |
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