Entscheidungsstichwort (Thema)

Untätigkeitsklage. Kostenentscheidung. Nichtbescheidung durch Kassenärztliche Vereinigung innerhalb der Frist infolge Arbeitsüberlastung

 

Leitsatz (amtlich)

Entscheidet eine Kassenärztliche Vereinigung nicht innerhalb der Frist des § 88 Abs 2 SGG über einen Widerspruch, so hat sie die Kosten einer Untätigkeitsklage auch dann zu erstatten, wenn die verspätete Bescheidung auf ihrer Arbeitsüberlastung infolge der Integration von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung beruht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2380904

Breith. 2000, 1077

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