Leitsatz (amtlich)

Nach dem geltenden Recht des Aktiengesetzes sind die stellvertretenden Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, da sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Vorstandsmitglieder haben, diesen gleichzustellen.

Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder sind daher, ebenso wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2001142

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