Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindererziehungszeit bei Auslandserziehung trotz Beitragserstattung
Orientierungssatz
Nach § 56 Abs 3 S 2 SGB 6 ist eine Erziehungszeit im Ausland ausnahmsweise einer Erziehung im Inland gleichgestellt, wenn der erziehende Elternteil während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer im Ausland ausgeübten Beschäftigung Pflichtbeitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung hat.
Eine nach der Kindererziehung durchgeführte Beitragserstattung hat keinen Einfluß auf die Gleichstellung von Auslands- und Inlandserziehung.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2051977 |
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