Orientierungssatz

Kassen- bzw Vertragsarzt (Frauenarzt) - Vergütung - enzym-immunologische Untersuchung - Gewähr für Richtigkeit der Bewertung - Bewertungsausschuß: 1. Enzym-immunologische Untersuchungen bzw enzym-immuno-assays (EIA), die ein Kassenarzt (hier Frauenarzt) durchgeführt hat, sind bis zum 30.9.1987 nur nach Nr 3798 BMÄ/EGO abrechnungsfähig, auch wenn Hormonbestimmungen oder Hormonuntersuchungen durchgeführt worden sind.

2. Die Gewähr dafür, daß die Bewertung einzelner kassen- bzw vertragsärztlicher Leistungen "richtig" ist, bietet am ehesten eine Entscheidung durch die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, die nach ihrer Zusammensetzung auf einen Ausgleich widerstreitender Interessen angelegt sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052479

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