Entscheidungsstichwort (Thema)

Abrechnung. Begleitleistung. Kieferorthopädie

 

Orientierungssatz

Gelegentlich erbrachte Begleitleistungen (Beratung und eingehende Untersuchung) während einer kieferorthopädischen Behandlung sind über Behandlungsausweis (Krankenschein), dh als Sachleistungen ohne Zuzahlung des Patienten, über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung abzurechnen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.05.1995; Aktenzeichen 6 RKa 2/94)

BSG (Urteil vom 10.05.1995; Aktenzeichen 6 RKa 3/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2245528

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge