Entscheidungsstichwort (Thema)
Abrechnung. Begleitleistung. Kieferorthopädie
Orientierungssatz
Gelegentlich erbrachte Begleitleistungen (Beratung und eingehende Untersuchung) während einer kieferorthopädischen Behandlung sind über Behandlungsausweis (Krankenschein), dh als Sachleistungen ohne Zuzahlung des Patienten, über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung abzurechnen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2245528 |
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