Entscheidungsstichwort (Thema)

Zahnersatz. Eintragungen im Bonusheft. kein Vergütungsanspruch

 

Orientierungssatz

Dem Kassenzahnarzt steht für die Eintragung der Zahngesundheitsuntersuchungen im Bonusheft ein Honoraranspruch nicht zu. Der Ansatz der Gebühr nach Ä 16 der Gebührenordnung für Ärzte ist durch § 16 Abs 1 BMV-Z ausgeschlossen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051947

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