Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsärztliche Versorgung. bedarfsunabhängige Zulassung. Psychologische Psychotherapeutin. Überschreiten der Altersgrenze von 68 Lebensjahren. Teilnahme. Delegationsverfahren
Orientierungssatz
1. Der Zulassung einer Psychologischen Psychotherapeutin zur vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 95 Abs 10 SGB 5 steht nicht entgegen, daß sie bei Antragstellung am 31.12.1998 bereits das 68. Lebensjahr vollendet hatte.
2. Die Teilnahme am Delegationsverfahren ist einer Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht gleichzusetzen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2039134 |
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