Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragszahlung durch Träger der Versorgungslast. Versorgungsausgleich. Unterschreitung. Bagatellgrenze. Rentenanwartschaft

 

Orientierungssatz

Zur Zahlung von Beiträgen in Form einer einmaligen Abfindung durch den Träger der Versorgungslast wegen der die Bagatellgrenze des § 10b VersorgAusglHärteG (jetzt § 225 Abs 2 SGB 6) unterschreitenden Rentenanwartschaft.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.09.1998; Aktenzeichen B 13 RJ 5/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1985269

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