Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragszahlung durch Träger der Versorgungslast. Versorgungsausgleich. Unterschreitung. Bagatellgrenze. Rentenanwartschaft
Orientierungssatz
Zur Zahlung von Beiträgen in Form einer einmaligen Abfindung durch den Träger der Versorgungslast wegen der die Bagatellgrenze des § 10b VersorgAusglHärteG (jetzt § 225 Abs 2 SGB 6) unterschreitenden Rentenanwartschaft.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1985269 |
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