Leitsatz (amtlich)
Im sozialgerichtlichen Verfahren sind die Vorverfahrenskosten den erstattungsfähigen Verfahrenskosten nicht zuzurechnen (entgegen SG Düsseldorf 1963-06-07 S 2 Ka 71/61 = NJW 1963, 1845).
Fundstellen
Dokument-Index HI2380913 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen