Leitsatz (amtlich)

Zum Begriff der Feststellung von Leistungen nach der RVO iS des RVO § 1538:

Ein Versicherter, der stationäre Behandlung oder Beobachtung bedarf, hat einen Rechtsanspruch auf Einweisung in ein Krankenhaus.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI8574346

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