Leitsatz (amtlich)
Zum Begriff der Feststellung von Leistungen nach der RVO iS des RVO § 1538:
Ein Versicherter, der stationäre Behandlung oder Beobachtung bedarf, hat einen Rechtsanspruch auf Einweisung in ein Krankenhaus.
Fundstellen
Dokument-Index HI8574346 |
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