Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Übernahme. Fahrkosten. Dialysebehandlung. Gesetzeslücke

 

Orientierungssatz

1. Zum Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten bei Dialysebehandlungen.

2. In der fehlenden gesetzlichen Regelung der Fahrkosten bei Dialysebehandlungen liegt eine planwidrige Gesetzeslücke, die durch eine analoge Anwendung des § 60 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB 5 zu schließen ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052503

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