Leitsatz (amtlich)

In der gesetzlichen KV besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Rückreisekosten aus einem Staat, in welchem weder nach dem Recht der EG noch auf Grund eines Sozialversicherungsabkommens ein Krankenbehandlungsanspruch besteht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052417

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