Leitsatz (amtlich)
Das VA darf die Genehmigung einer Abtretung versagen, mit der der in Polen lebende Bezugsberechtigte - anstelle des bisherigen unmittelbaren Transfers an seinen Wohnort - seine Rente an einen in der BRD Wohnhaften ausgezahlt wissen will.
Fundstellen
Dokument-Index HI2052509 |
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