Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung. Arbeitslosengeld. Arbeitslosenhilfe. gesetzliche Abzüge. Solidaritätszuschlag. Beitrag zur Pflegeversicherung

 

Orientierungssatz

1. Bei dem Solidaritätszuschlag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung handelt es sich um gesetzliche Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen.

2. Die AFGLeistungsV 1995 ist durch die Ermächtigungsgrundlage gedeckt.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 23.10.1996; Aktenzeichen 1 BvR 70/96)

BSG (Urteil vom 03.08.1995; Aktenzeichen 7 RAr 28/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039078

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