Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeldanspruch. Ausländer. "Ketten-Duldung". Bürgerkrieg

 

Orientierungssatz

Zum Kindergeldanspruch eines Ausländers gemäß § 1 Abs 3 idF vom 9.7.1990, der eine zeitlich befristete Duldung erhält, die von der Ausländerbehörde in der Folgezeit verlängert wird ("Ketten-Duldungen") und eine Abschiebung für unbestimmte Zeit ausscheidet (hier: Flüchtling aus Bosnien).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.11.1997; Aktenzeichen 14/10 RKg 19/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2059933

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