Entscheidungsstichwort (Thema)

Ersatzkassenmitgliedschaft. Wahlrecht. Beginn

 

Leitsatz (amtlich)

1. Nimmt ein Mitglied einer Angestellten-Ersatzkasse, welches dieser aufgrund einer Tätigkeit beigetreten war, die zur Aufnahme in ihren Mitgliedskreis berechtigte, eine arbeiterrentenversicherungspflichtige Beschäftigung auf, kann es weiterhin Mitglied der Kasse bleiben, auch wenn bei dieser die Mitgliedschaft zwischenzeitlich als freiwillige Versicherung fortgeführt worden ist oder geruht hat (Weiterführung von SG Hamburg, Urteil vom 27.9.1991 - 22 KR 441/90).

2. Für den Beginn der Mitgliedschaft ist es unerheblich, wann die von der Ersatzkasse auszustellende Mitgliedsbescheinigung dem Arbeitgeber zugeht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1773024

BB 1992, 1144

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