Entscheidungsstichwort (Thema)
Kassenärztliche Vereinigung. Bemessungsgrundlage des Verwaltungskostenbeitrags. Einbeziehung. Sachkosten. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
1. Bemessungsgrundlage des Verwaltungskostenbeitrags sind alle Zahlungen, die über die Kassenärztliche Vereinigung für im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbrachte Leistungen abgewickelt werden.
2. Hierzu gehören auch gesondert berechnungsfähige Sachkosten.
Orientierungssatz
Die Einbeziehung von gesondert abrechenbaren Sachkosten in die Beitragsbemessung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 GG.
Fundstellen
Dokument-Index HI2061129 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen