Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenkasse. Werbepraxis. Anschriftenbeschaffung bei Arbeitgebern. Datenschutz. Verpflichtungsbescheid. Aufsichtsbehörde
Leitsatz (amtlich)
Die Beschaffung und Speicherung von Namen und Anschriften von Auszubildenden und Berufsanfängern sowie nicht berücksichtigten Bewerbern um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bei Arbeitgebern zum Zwecke der Werbung ohne Einwilligung des Betroffenen zur Überlassung seiner Daten an die Krankenkasse ist unzulässig.
Orientierungssatz
Zur Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Verpflichtungsbescheides als Aufsichtsmittel hinsichtlich der Werbepraxis einer Krankenkasse.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1822511 |
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