Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerbehindertenrecht. analoge Anwendung §§ 60ff SGB 1. Folgen fehlender Mitwirkung. Entziehung. Nachteilsausgleich. Herabsetzung. GdB. Heilungsbewährung

 

Leitsatz (amtlich)

Im Verfahren nach dem SchwbG sind die §§ 60, 66 SGB 1 analog anzuwenden.

 

Orientierungssatz

Zur Herabsetzung des GdB und Entziehung des Nachteilsausgleichs "G" wegen Heilungsbewährung nach Herzinfarkt (Bypass) und zur Neufeststellung des Gesamt-GdB.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2060121

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