Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtswidrigkeit. Honorarverteilungsmaßstab. KÄV Hamburg. Deckelung Laborleistung
Orientierungssatz
Der für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg geltende Honorarverteilungsmaßstab ist insofern rechtswidrig, als darin für den Laborbereich eine prozentuale Festlegung des Anteils an der Gesamtvergütung bestimmt wird, also eine sogenannte Deckelung vorgenommen wird.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2060380 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen