Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtswidrigkeit. Honorarverteilungsmaßstab. KÄV Hamburg. Deckelung Laborleistung

 

Orientierungssatz

Der für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg geltende Honorarverteilungsmaßstab ist insofern rechtswidrig, als darin für den Laborbereich eine prozentuale Festlegung des Anteils an der Gesamtvergütung bestimmt wird, also eine sogenannte Deckelung vorgenommen wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.09.1993; Aktenzeichen 6 RKa 65/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2060380

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