Entscheidungsstichwort (Thema)
Pauschalversteuerte Urlaubsbeihilfen (Urlaubsgeld)
Leitsatz (amtlich)
Zahlt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten bei Urlaubsantritt eine Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld) und hat die Oberfinanzdirektion für diese Zahlungen Pauschalversteuerung nach LStDV § 35a zugelassen, so ist die Urlaubsbeihilfe kein beitragspflichtiges Entgelt in der Sozialversicherung.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI8022960 |
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