Entscheidungsstichwort (Thema)

Pauschalversteuerte Urlaubsbeihilfen (Urlaubsgeld)

 

Leitsatz (amtlich)

Zahlt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten bei Urlaubsantritt eine Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld) und hat die Oberfinanzdirektion für diese Zahlungen Pauschalversteuerung nach LStDV § 35a zugelassen, so ist die Urlaubsbeihilfe kein beitragspflichtiges Entgelt in der Sozialversicherung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.03.1966; Aktenzeichen 3 RK 85/63)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI8022960

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