Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsunfall. Betriebsweg. Kausalität. Falschaussage. Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte. Erstattungsanspruch. Vertrauensschutz. Beweislast. Ermessensausübung
Orientierungssatz
Zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch des Unfallversicherungsträgers nach § 50 SGB 10 bzw für die Rücknahme begünstigender rechtswidriger Verwaltungsakte an eine Unfallverletzte, die sich nach schweren, beim Unfall erlittenen Kopfverletzungen nicht an den Unfallhergang erinnern kann und deren Ehemann und Arbeitgeber falsche Angaben über den Zweck der unfallbringenden Fahrt gemacht hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2060105 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen