Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfall. Betriebsweg. Kausalität. Falschaussage. Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte. Erstattungsanspruch. Vertrauensschutz. Beweislast. Ermessensausübung

 

Orientierungssatz

Zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch des Unfallversicherungsträgers nach § 50 SGB 10 bzw für die Rücknahme begünstigender rechtswidriger Verwaltungsakte an eine Unfallverletzte, die sich nach schweren, beim Unfall erlittenen Kopfverletzungen nicht an den Unfallhergang erinnern kann und deren Ehemann und Arbeitgeber falsche Angaben über den Zweck der unfallbringenden Fahrt gemacht hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.06.1993; Aktenzeichen 11 RAr 75/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2060105

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