Entscheidungsstichwort (Thema)

Alterssicherung der Landwirte. Versicherungspflicht- Ehefrau. Nichtmitarbeit. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. § 1 Abs 1 Nr 1 iVm Abs 3 ALG ist zur Überzeugung der Kammer dahingehend verfassungskonform auszulegen, daß für die Versicherungspflicht des Ehegatten eines Landwirtes eine betriebliche Tätigkeit erforderlich ist.

2. Eine streng am Wortlaut orientierte Anwendung des § 1 Abs 1 Nr 1, Abs 3 ALG würde gegen Art 3 und 6 GG verstoßen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.02.1998; Aktenzeichen B 10/4 LW 9/96 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052485

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