Entscheidungsstichwort (Thema)
Alterssicherung der Landwirte. Versicherungspflicht- Ehefrau. Nichtmitarbeit. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
1. § 1 Abs 1 Nr 1 iVm Abs 3 ALG ist zur Überzeugung der Kammer dahingehend verfassungskonform auszulegen, daß für die Versicherungspflicht des Ehegatten eines Landwirtes eine betriebliche Tätigkeit erforderlich ist.
2. Eine streng am Wortlaut orientierte Anwendung des § 1 Abs 1 Nr 1, Abs 3 ALG würde gegen Art 3 und 6 GG verstoßen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2052485 |
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