Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenhausfinanzierungsbeitrag. Notopfer Krankenhaus. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Die gesetzliche Regelung des Art 17 § 2 GKVNOG 2 hinsichtlich des Krankenhausfinanzierungsbeitrages (Notopfer Krankenhaus) verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1838157 |
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