Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenhausfinanzierungsbeitrag. Notopfer Krankenhaus. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Die gesetzliche Regelung des Art 17 § 2 GKVNOG 2 hinsichtlich des Krankenhausfinanzierungsbeitrages (Notopfer Krankenhaus) verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1838157

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