Leitsatz (amtlich)
Die Abrundungsregelung des § 12 Abs 1 S 2 BRAGebO bedeutet keinen "allgemeinen Prozentzuschlag" zur nach Satz 1 bestimmten Gebühr.
Nachgehend
LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 30.03.1990; Aktenzeichen L 4 Vs 3/89) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2038963 |
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